Der Vorstand besteht aus wenigstens drei Personen. Der Vorsitzende wird
durch das Beratungsgremium der Euregio Foundation ernannt.
Der Vorstand legt den Partnern der Euregio Foundation jährlich einen
Rechenschaftsbericht über die Finanzverwaltung ab und benennt dazu eine
Kommission von wenigstens zwei Personen aus dem Beratungsgremium. Diese
Kommission überprüft den Rechenschaftsbericht und erstattet den
Partnern darüber Bericht. Der Vorstand gibt den Partnern jährlich eine
Übersicht über die Aktivitäten des abgelaufenen Geschäftsjahres und
stellt die kurzfristig und langfristig geplanten Vorhaben der
Foundation vor.
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